Ihr Spezialist für die Regulierung von Haftpflichtschäden nach Verkehrsunfällen
Ein Verkehrsunfall ist für die Betroffenen stets ein einschneidendes Erlebnis – und was danach kommt, ist oft nicht weniger belastend: die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Was auf den ersten Blick wie eine reine Formalität wirkt, entpuppt sich in der Praxis als komplexes rechtliches Geflecht, in dem Versicherungen mit spezialisierten Rechtsabteilungen agieren.
Bei einem Fahrzeugschaden wird die rechtliche Beurteilung nahezu jeder Schadensposition in Rechtsprechung und Lehre seit Jahren intensiv und kontrovers diskutiert, die umfangreiche, vielschichtige und teilweise uneinheitliche Rechtsprechung hierzu nach wie vor fortentwickelt – und dementsprechend wird zwischen Geschädigten und den in der Regel hoch spezialisierten Rechtsabteilungen der Haftpflichtversicherer nicht selten um einzelne Beträge bis in die letzte Gerichtsinstanz gestritten.
Genau hier setzt unsere Kanzlei an. Wir vertreten ausschließlich die Interessen des Geschädigten – konsequent, erfahren und auf Augenhöhe mit den Versicherungen.
Rechtsanwaltskanzlei Wiesbaden – Anwaltskanzlei Hoffmann telefonisch und per Fax unter folgenden Rufnummern:
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